Haftpflichtversicherung


Haftpflichtversicherung online Haftpflichtversicherung Informationen


direkt zum Vergleich Haftpflichtversicherung


Lexikon zur Haftpflichtversicherung


wichtige Fragen zur Haftpflichtversicherung

Warum braucht man eine Haftpflichtversicherung?

Was leistet eine Haftpflichtversicherung?

Wer ist bei einer Haftpflichtversicherung versichert?

Wann besteht bei einer Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz?

Was ist bei Abschluß einer Haftpflichtversicherung zu beachten?

Was ist im Schadensfall der Haftpflichtversicherung zu beachten?

Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es bei einer Haftpflichtversicherung?






 

private Haftpflichtversicherung bei Makler24

 

>>>>> Privat Haftpflicht Vergleich

 

 

Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es bei einer Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich verlängern sich Versicherungsverträge die für die Dauer von mindestens einem oder mehrere Jahre abgeschlossen werden automatisch um ein weiteres Jahr wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.


Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.


Außerordentliche Kündigung:
bei Prämienerhöhung:
Erhöht der Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge, ohne daß sich der Versicherungsumfang ändert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. (Gilt für Vertragsabschlüsse nach Juni 1994)

Sonderregelungen :

Vertragsabschlüsse vor dem 01.01.1991:

Die Prämie muß sich um mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr bzw. in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren insgesamt um mehr als 20% erhöht haben.

Vertragsabschlüsse zwischen 01.01.1991 und 24.06.1994:

Die Prämie muß sich um mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr bzw. um mehr als 25% gegenüber der Erstprämie erhöht haben.

Vertragsabschlüsse ab dem 29.07.1994:

Nach jeder Erhöhung kann gekündigt werden.

im Schadensfall:
Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gekündigt werden.

Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muß mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.

Tip:

Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen.

Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.

(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers)

zurück zur privaten Haftpflichtversicherung



28.12.2003

Haftpflichtversicherung
  • Privathaftpflicht
  • Haushaftpflicht
  • Haftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht


  • Autoversicherung

  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Hundehaftpflicht
  • Pferdehaftpflicht


    Kontakt AGB

    (C) 2006 by Haftpflichtversicherung Makler24

    Haftpflichtversicherung Info Haftpflichtversicherung Info1 Haftpflichtversicherung Info2 Haftpflichtversicherung Info3 Haftpflichtversicherung Info4 Haftpflichtversicherung Info5 Haftpflichtversicherung Info6 Haftpflichtversicherung Info 7

     

    Versicherungsvergleich